Datenschutzverordnung

Am Freitag, den 25.05.2018 tritt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der EU) in Kraft. Ab Freitag muss den Besuchern von Webseiten mitgeteilt werden, welche Daten von ihnen auf der Webseite erhoben und verarbeitet werden. Dies geschieht mittels einer Datenschutzerklärung auf der Webseite. Diese wird ab Freitag Pflicht sein.  Ende letzter Woche habe ich gemerkt, dass selbst kurz vor diesem Termin bei einigen Vereinen noch viel Unsicherheit herrscht, was diese Datenschutzerklärung angeht. Deshalb habe ich mich über die Pfingstfeiertage hingesetzt und zusammengeschrieben, wie eine Datenschutzerklärung erstellt werden kann. Das ist im Endeffekt gar nicht so schwer und kann sogar jetzt noch - ganz kurz vor dem 25.05. - geschafft werden. 

Selbstverständlich können weder der BSB noch ich persönlich Garantien oder Haftungen für Datenschutzerklärungen, die nach der beiliegenden Anleitung erstellt werden, übernehmen (Details siehe Haftungsausschluss). Aber ab Freitag wird selbst eine Datenschutzerklärung, die nicht zu 100 % perfekt ist, besser sein als gar keine.


  1. Kurzanleitung zur Erstellung einer Datenschutzerklaerung

  2. Checkliste zum Erfassen der Auswertemöglichkeiten auf einer Webseite als Grundlage für die Erstellung einer Datenschutzerklärung

 

Stand: 25.05.2018