Turnierordnung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Turnierordnungsziel
1.2. Veranstaltungsübersicht
1.3. Spielberechtigung
1.4. Spielregeln
1.5. Turnierleitung
1.6. Schiedsgerichtsbarkeit
1.6.1. Turnierleiter entscheidet endgültig
1.6.2. Turnierleiter und Schiedsgericht
1.6.3. Turnierleiter, Vorstandschaft und Rechtsweg des BSB
1.7. Turnierformen und Platzierung
1.7.1. Mannschaftsturniere
1.7.2. Einzelturniere
1.8. Spielwertung bei Mannschaftskämpfen
1.9. Zentral veranstaltete Turniere
1.9.1. Der Ausrichter
1.9.2. Vergabe
1.10. Rauchverbot
1.11. Weitergehende Regelungen
1.12. Startgelder

2. Kreis-Einzel-Meisterschaften

2.1. Allgemeine Bestimmungen
2.1.1. Startgeld
2.1.2. Bedenkzeit
2.1.3. Maximale Rundenzahl
2.1.4. DWZ-Auswertung
2.2. Kreis-Einzel-Meisterschaft
2.2.1. Meisterklasse 1
2.2.2. Meisterklasse 2
2.2.3. Meisterklasse 3
2.3. Kreis-Einzel-Meisterschaft der U18-/U16-/U14-/U12-Jugend
2.4. Kreis-Einzel-Meisterschaft der U10-Jugend
2.5. Kreis Duo-Turnier U18/U12

3. Kreis-Mannschafts-Meisterschaften

3.1. Allgemeine Bestimmungen
3.1.1. Meldungen und Termine
3.1.2. Mannschaftszusammensetzung, Spielberechtigung
3.1.3. Wettkampfort
3.1.4. Bedenkzeit
3.1.5. Spielverlegung
3.1.6. Nichtantreten
3.1.7. Ergebnismeldung
3.1.8. Auf- und Abstieg
3.2. Kreis-Mannschafts-Meisterschaft
3.2.1. Klasseneinteilung
3.2.2. Klassenstärke
3.2.3. Mannschaftsstärke
3.2.4. Spieltag
3.3. Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U20- und U16-Jugend (wird zur Zeit nicht ausgetragen !)
3.3.1. Klasseneinteilung und -stärke
3.3.2. Mannschaftsstärke
3.3.3. Spieltag

4. Kreis-Pokal-Meisterschaften

4.1. Allgemeines
4.1.1. Paarungen
4.1.2. Bedenkzeit
4.1.3. Pokal
4.2. Kreis-Pokal-Einzel-Meisterschaft
4.2.1. Modus
4.2.2. Spielort
4.3. Kreis-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft
4.3.1. Teilnehmer, Mannschaftsstärke
4.3.2. Modus
4.3.3. Wettkampfort
4.3.4. Sonstiges

5. Kreis-Schnellschach-Meisterschaften

5.1. Allgemeines
5.1.1. Bedenkzeit
5.1.2. Maximale Rundenzahl, Veranstaltungsdauer
5.2. Kreis-Schnellschach-Einzel-Meisterschaften
5.2.1. Startgeld

6. Kreis-Blitz-Meisterschaften
6.1. Maximale Rundenzahl, Veranstaltungsdauer
6.2. Kreis-Blitz-Einzel-Meisterschaften
6.2.1. Startgeld
6.3. Kreis-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft
6.3.1. Teilnehmer, Mannschaftsstärke
6.3.2. Farbverteilung
6.3.3. Startgeld

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Turnierordnungsziel

Die Spiel- und Turnierordnung des Kreises ist die Grundlage zur Verwirklichung der in der Satzung des Bezirksverbandes Oberbayern unter 2.2 und 2.3 festgelegten Satzungszweckes. Die dem Kreis angehörenden Vereine, Klubs und Schachabteilungen sind aufgefordert, ihren Mitgliedern die Teilnahme an den einzelnen Meisterschaften zu empfehlen und zu ermöglichen. Sie sind verpflichtet, die jeweils ausgeschriebenen Meisterschaften und Turniere ihren Mitgliedern unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

1.2. Veranstaltungsübersicht

Im Schachkreis Ingolstadt-Freising werden alljährlich folgende Turniere ausgetragen. Sie dienen der Ermittlung der jeweiligen Meister und Aufstiegsberechtigten zu übergeordneten Meisterschaften und Turnieren. Turniere, die nicht der Qualifikation für höhere Ebenen dienen, können durch Beschluss der Kreisvorstandschaft entfallen.
Bei Bedarf können durch Beschluss der Kreisvorstandschaft weitere Turniere durchgeführt werden.
Kreis-Einzel-Meisterschaft
Kreis-Einzel-Meisterschaft U18-Jugend
Kreis-Einzel-Meisterschaft U16-Jugend
Kreis-Einzel-Meisterschaft U14-Jugend
Kreis-Einzel-Meisterschaft U12-Jugend
Kreis-Einzel-Meisterschaft U10-Jugend
Kreis Duo-Turnier U18-Jugend
Kreis Duo-Turnier U12-Jugend
Kreis-Mannschafts-Meisterschaft
Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U20-Jugend
Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U16-Jugend
Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U12-Jugend
Kreis-Pokal-Einzel-Meisterschaft
Kreis-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft
Kreis-Schnellschach-Einzel-Meisterschaft
Kreis-Blitz-Einzel-Meisterschaft
Kreis-Blitz-Einzel-Meisterschaft der U18-Jugend
Kreis-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft

1.3. Spielberechtigung

Alle Teilnehmer an Veranstaltungen des Schachkreises Ingolstadt-Freising müssen als aktives Mitglied in der gültigen Mitgliederliste des nicht gesperrten meldenden Vereins des Schachkreises Ingolstadt­Freising eingetragen sein und ordnungsgemäß beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) und Bayerischen Schachbund (BSB) registriert sein. Zusätzlich muss der zuständige Spielleiter oder ein von ihm Beauftragter informiert werden. Ein Spieler ist nur spielberechtigt, solange er in der jeweiligen Saison nicht für einen anderen Verein im Bereich des Deutschen Schachbundes Mannschaftskämpfe bestritten hat. Unbeschadet hiervon sind Einsätze bei reinen Damenmannschaftsturnieren, die im Rahmen der Frauenschachförderung unter die Gastspielerinnenregelung fallen bzw. Einsätze, die durch die 2017 beschlossene Doppelspielberechtigung für Jugendliche geregelt sind. Die Spielberechtigung ist in Zweifelsfällen durch den Spieler nachzuweisen. In Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Spielleiter.

1.4. Spielregeln

Bei allen Turnieren des Kreises gelten die FIDE-Regeln, soweit nicht Abweichungen, die nicht gegen die Regeln der FIDE verstoßen, in nachfolgenden Bestimmungen enthalten sind.
Für Turnierpartien mit begrenzter Bedenkzeit gelten die FIDE-Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach.
Für Schnellschachpartien gelten die FIDE-Regeln für Schnellschach. Für 5 Minuten Blitzpartien gelten die FIDE-Regeln für 5-Minuten-Blitzschach. Bei allen zentral veranstalteten Turnieren sind die Turnierregeln im Turniersaal auszuhängen.
Jeder Spieler, der mehr als eine Stunde nach dem planmäßigen Beginn der Spielzeit am Schachbrett eintrifft, verliert die Partie, ausgenommen die Turnierbestimmungen setzen etwas anderes fest oder der Schiedsrichter entscheidet anders.

1.5. Turnierleitung

Bei allen vom Schachkreis Ingolstadt-Freising durchgeführten Turnieren und Meisterschaften hat der zuständige Spielleiter die Funktion des Hauptturnierleiters. Er kann die Funktion an einen Beauftragten übergeben. Dieser übernimmt sodann in eigener Verantwortung die Turnierleitung.

1.6. Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit des Schachkreises Ingolstadt-Freising gliedert sich wie folgt auf:

1.6.1. Turnierleiter entscheidet endgültig

Der Turnierleiter entscheidet endgültig bei folgenden Turnieren: Alle Pokal-Meisterschaften und Jugend-Einzel-Meisterschaften.

1.6.2. Turnierleiter und Schiedsgericht

Der Turnierleiter entscheidet in erster Instanz. Die Turnierteilnehmer wählen ein Turniergericht, welches endgültig entscheidet. Das Turniergericht besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Diese fünf Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen angehören. Bei Befangenheit eines Mitglieds des Turniergerichts rückt ein Ersatzmitglied nach.
Diese Regelung gilt für die Kreis-Einzel-Meisterschaft, den Kreis-Schnellschach-Meisterschaften (Einzel und Mannschaft) und den Kreis-Blitz-Meisterschaften, jeweils mit Ausnahme der Jugendturniere.<

1.6.3. Turnierleiter, Vorstandschaft und Rechtsweg des BSB

Bei Streitfällen kann die protestierende Mannschaft / Partei mit einer schriftlichen Stellungnahme Protest beim zuständigen Spielleiter bis spätestens dem fünften Werktag (Poststempel) nach dem Wettkampf erheben.
Der Spielleiter wird sofort nach Erhalt des Protestes die gegnerische Mannschaft/Partei über den Protestfall informieren. Diese Mannschaft/Partei ist verpflichtet, ebenfalls bis spätestens fünf Werktage (Poststempel) nach Bekanntgabe eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Über den Protest entscheidet der zuständige Spielleiter. Gegen dessen Entscheidung kann beim Kreisvorsitzenden binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist zu begründen. Gleichzeitig ist eine Gebühr lt. der Gebührenordnung an die Kreiskasse zu entrichten. Die Vorstandschaft hat unverzüglich eine Entscheidung herbeizuführen. Obsiegt der Beschwerdeführer wird die erhobene Gebühr vom Kreis zurückerstattet. Der Kreis kann die Gebühr von der unterlegenen Partei einfordern. Die Anrufung des Bezirksschiedsgericht gegen die Entscheidung der Vorstandschaft bleibt beiden Parteien unbenommen.
Diese Regelung gilt für die Kreis-Mannschafts-Meisterschaften.

1.7. Turnierformen und Platzierung

1.7.1. Mannschaftsturniere

Über die Platzierung entscheiden die erreichten Mannschaftspunkte. Bei Mannschaftspunktegleichstand zwischen mehreren Mannschaften entscheiden über die Reihenfolge die erreichten Brettpunkte. Besteht auch hier Gleichstand, so muss ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz nur dann durchgeführt werden, falls dies für Auf- oder Abstieg,bzw Meisterschaft entscheidend ist.

1.7.2. Einzelturniere

1.7.2.1. Schweizer System
Über die Platzierung entscheidet die Anzahl der erreichten Punkte. Bei Gleichheit entscheidet die Buchholtz-Wertung mit einer Streichwertung, bei deren Gleichheit die Wertungs-Wertung.
1.7.2.2. Vollrundiges Turnier
Über die Platzierung entscheidet die Anzahl der erreichten Punkte. Bei Gleichheit entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung, bei deren Gleichheit die Siegwertung.

1.8. Spielwertung bei Mannschaftskämpfen

Erreicht eine Mannschaft mehr als vier (Achtermannschaften) bzw. drei (Sechsermannschaften) bzw. zwei (Vierermannschaften) Brettpunkte, so erhält sie zwei Mannschaftspunkte.
Erreicht eine Mannschaft vier (drei, zwei) Brettpunkte, so erhält sie einen Mannschaftspunkt.
Erreicht eine Mannschaft weniger als vier (drei, zwei) Brettpunkte, so erhält sie keinen Mannschaftspunkt.

1.9. Zentral veranstaltete Turniere

1.9.1. Der Ausrichter

Der Ausrichter unterstützt den Turnierleiter. Ihm obliegt die Erstellung der Turniertabellen und die Bereitstellung von Partieformularen, Paarungskarten und Preisen. Er erstellt für die jeweils drei Erstplazierten Urkunden.
Als Gegenleistung kann er ein Startgeld erheben.

1.9.2. Vergabe

Interessierte Vereine können sich beim Kreisvorsitzenden um die Ausrichtung bewerben. Über die Vergabe entscheidet die Kreisvorstandschaft.

1.10. Rauchverbot

Bei allen Turnieren des Kreises ist das Rauchen in dem Teil des Raumes, in dem der Spielbetrieb stattfindet, verboten. Wird von einem Spieler nach Aufforderung zuwider gehandelt, führt dies für diesen zum Partieverlust.

1.11. Weitergehende Regelungen

Soweit diese Turnierordnung keine Regelung vorsieht, gelten die Regeln des nächsthöheren Verbandes.

1.12. Startgelder

Alle Startgelder werden in der Gebührenordnung festgelegt.

2. Kreis-Einzel-Meisterschaften

2.1. Allgemeine Bestimmungen

2.1.1. Startgeld

Das Startgeld ist in der Gebührenordnung festgelegt.

2.1.2. Bedenkzeit

Die Bedenkzeit je Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, 30 Minuten für den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführtem Zug ab dem ersten Zug ("Fischer kurz").
Die Kreis-Jugend-Spielleitung kann für ihren Bereich abweichende Bedenkzeiten festlegen.

2.1.3. Maximale Rundenzahl

Es werden höchstens 7 Runden gespielt.

2.1.4. DWZ-Auswertung

Nach Turnierende erfolgt eine DWZ-Auswertung.

2.2. Kreis-Einzel-Meisterschaft

Die Kreiseinzelmeisterschaft kann ab einer Teilnehmerzahl von 68 Spielern in 3 Gruppen geteilt werden. Ansonsten wird in 2 Gruppen gespielt. Bei sehr niedriger Teilnehmerzahl wird in einer Gruppe gespielt. Die Gruppeneinteilung ist mit dem Spielbeginn der 1. Runde endgültig. Spieler, die, für die Jugend-Einzelmeisterschaft spielberechtigt wären, dürfen nur in der Meisterklasse spielen, wenn sie mindestens 1000 DWZ-Punkte besitzen. Jugendspieler, die nach dieser Regelung nicht für eine der Meisterklassen berechtigt sind, können 2 Wochen vor dem 1. Spieltag der Meisterschaft einen Ausnahmeantrag bei der Jugendleitung stellen. Diese gibt ihre Entscheidung spätestens 1 Woche vor Rundenbeginn bekannt.

2.2.1. Meisterklasse 1

Der Meisterklasse 1 gehören 24 Spieler an.
Die Spielberechtigung erhalten

  • die Absteiger aus übergeordneten Meisterschaften, sofern sie den Platz nicht durch einen Freiplatz erhalten haben,
  • der Kreispokalsieger,
  • der U18-Jugendmeister des Vorjahres,
  • die Vorjahresplatzierten der Meisterklasse 1 bis einschließlich Platz 10,
  • auf Wunsch die sechs Erstplatzierten der Meisterklasse 2 des Vorjahres,
  • ein Spieler des ausrichtenden Vereins, der nicht bereits anderweitig qualifiziert ist.

Die restlichen freien Plätze werden absteigend nach DWZ-Stärke vergeben.

2.2.2. Meisterklasse 2

Wird die Kreis-Einzelmeisterschaft in 3 Gruppen ausgetragen, so werden die übrigen Spieler zu je gleicher Anzahl auf die beiden anderen Klassen verteilt. Bei ungerader Spieleranzahl ist die Meistersklasse 3 die ungerade Gruppe.

Die Spielberechtigung erhalten die Vorjahresplatzierten der Meisterklasse 2 von Platz 1 bis einschließlich Platz 16, die sechs Erstplazierten der Meisterklasse 3 des Vorjahres, sofern diese stattgefunden hat. Die restlichen freien Plätze werden absteigend nach DWZ-Stärke vergeben. Besteht die Meisterklasse 2 aus weniger als 16 Spielern, so wird die Kreis-Einzel-Meisterschaft in einer Gruppe ausgetragen. Sofern aufgrund der DWZ-Stärke eine Spielberechtigung für die Meisterklasse 1 besteht, erlischt die Spielberechtigung für die Meisterklasse 2.

2.2.3. Meisterklasse 3

Der Meisterklasse 3 gehören bei Zustandekommen alle restlichen Spieler an.

2.2.4 Sonderwertungen

Unter den Teilnehmern der Meisterklassen werden die nachfolgenden Sonderwertungen ausgespielt. Kommen mehere Meisterklassen zustande, wird die jeweilige Turnierleistung gemäß vorläufiger DWZ-Auswertung herangezogen. Bei Gleichheit zählen zuerst die höhere Meisterklasse und dann die Bestimmungen nach Artikel 1.7.2.

2.2.4.1 Seniorenmeister

Unter denjenigen männlichen Teilnehmern der Meisterklassen, die am 01. Januar des Jahres das 60. Lebensjahr erreicht haben und denjenigen weiblichen Teilnehmern der Meisterklassen, die am 01. Januar des Jahres das 55. Lebensjahr erreicht haben, wird der Seniorenmeister ausgetragen.

2.2.4.2. Damenmeisterin

Unter den weiblichen Teilnehmern der Meisterklassen wird die Damenmeisterin ausgetragen.

2.2.4.3 Juniorenwertung

Sofern die KEMs für Erwachsene und Jugendliche zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, wird unter denjenigen Teilnehmern der Meisterklassen, die für die U18 spielberechtigt sind, der Juniorenmeister ausgetragen.

2.2.4.4 Mannschaftswertung

In die Mannschaftswertung gehen diejenigen Vereine ein, die mit 4 oder mehr Teilnehmern an den Meisterklassen beteiligt sind. In die Wertung gehen die 4 besten Einzelergebnisse je Verein ein.

2.2.5 Rücktritt und Ausschluss vom Turnier 

Ein vorzeitiger Rücktritt vom Turnier ist durch den Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der nächsten Runde beim Turnierleiter anzumelden. Ein vorzeitiger Rücktritt ist nur aus dringendem Grund möglich. Erscheint ein Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zu einer Runde, kann dieser durch den Turnierleiter vom Turnier ausgeschlossen werden. Teilnehmer, die das Turnier nicht ordnungsgemäß und unentschuldigt beenden, können vom 1. Kreisspielleiter für die Teilnahme an Kreis-Einzel-Meisterschaften bis zu einer Dauer von 2 Jahren ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer ist über diese Entscheidung in Kenntnis zu setzen.

2.3. Kreis-Einzel-Meisterschaft der U18-/U16-/U14-/U12-Jugend

Es ist anzustreben, die einzelnen Altersklassen in getrennten Gruppen auszutragen. Eine Zusammenlegung ist nur bei weniger als 5 Teilnehmern einer Gruppe möglich. Es erfolgt eine getrennte Auswertung.

2.4. Kreis-Einzel-Meisterschaft der U10-Jugend

2.5. Kreis Duo-Turnier U12 / U18

Das Turnier wird an einem Tag ausgetragen. Die Gestaltung obliegt der Jugendleitung.

 

2.6. Andere Turnierform als Option

Die Kreiseinzelmeisterschaft kann auch als Open ausgetragen werden. Für das Endergebnis der Kreiseinzelmeisterschaft wird nur die Reihenfolge der Platzierungen der aktiv im Schachkreis Ingolstadt/Freising gemeldeten Spieler gewertet. Sämtliche Bestimmungen richten sich nach den Bestimmungen der Open-Ausschreibung.

3. Kreis-Mannschafts-Meisterschaften

3.1. Allgemeine Bestimmungen

3.1.1. Meldungen und Termine

Die teilnehmenden Vereine melden an die zuständigen Kreis-Spielleiter Mannschaften, deren Aufstellung, Spiellokal, Anschrift und Telefonnummer innerhalb einer von ihm gesetzten Frist. Er erstellt den Turnierplan mit Terminen und Anschriften. Die Termine müssen vom 1. Vorsitzenden bestätigt werden. Der Terminplan ist an alle Vereine zu verteilen.
Mannschaftsspielbetrieb an den folgenden Tagen ist unzulässig:
Neujahr, Faschingssonntag, Osterfeiertage, Weißer Sonntag, 1. Mai, Muttertag, Pfingstfeiertage, Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen, Weihnachtsfeiertage.

3.1.2. Mannschaftszusammensetzung, Spielberechtigung

3.1.2.1. Reihenfolge
Jedes – auch freibleibende – Brett muss namentlich benannt sein. Wird hier kein Spieler aus der Meldeliste im entsprechenden Feld eingetragen, gilt dies als inkorrekte Aufstellung (siehe 3.1.2.5); außerdem ist eine Strafgebühr nach der Gebührenordnung an die Kreiskasse zu entrichten.
Die Spieler haben in der gemeldeten Reihenfolge zu spielen, wobei der einmalige Tausch, eines jeden Spielers um ein Brett möglich ist.
Für den Einsatz von Spielern bei mehreren gemeldeten Mannschaften gilt folgendes:
Die ersten 8 (analog dazu C- und D-Klasse, 6 bzw.4) Spieler der Meldeliste dürfen nur in der ersten Mannschaft eingesetzt werden, Spieler, die in der Meldeliste auf den Plätzen 9-16 gemeldet sind, dürfen nur in der ersten oder zweiten Mannschaft eingesetzt werden, Spieler, die in der Meldeliste auf den Plätzen 17-24 gemeldet sind, nur in einer der ersten drei Mannschaften. Analog gilt dies für den Einsatz von Spielern in weiteren Mannschaften. Die Regelung über Mehrfacheinsätze (siehe 3.1.2.3) ist zu beachten.
Ist ein Verein im gleichen Spieljahr mit einer oder mehreren Mannschaften auf höherer Ebene spielberechtigt, so sind deren Stammspieler in den Kreisligen nicht spielberechtigt.
3.1.2.2. Aufstellung, Mindestanzahl
Beide Mannschaftsführer sind für die richtige Mannschaftsaufstellung verantwortlich. Nach Austausch der Aufstellungen ist deren Abänderung nicht mehr möglich. Eine Mannschaft muss mit mindestens der Hälfte der Sollstärke antreten.
3.1.2.3. Mehrfacheinsätze
Ein Spieler darf in einer Runde nur einmal eingesetzt werden. Eine Spielverlegung ändert nicht die Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde. Spieler, die mehr als zweimal in höheren Mannschaften eingesetzt werden, sind für niedrigere Mannschaften nicht mehr spielberechtigt.
3.1.2.4. Ersatzspieler
Ersatzspieler können ohne Beschränkung gemeldet werden. Eine gültige Nachmeldung umfasst den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Spielers. Nachmeldungen sind mit Ausnahme von Spielverlegungen und Relegationsspielen möglich.
3.1.2.5. Inkorrekte Aufstellungen
Bei inkorrekter Reihenfolge sind die Partien für die betroffene Mannschaft vom fehlerhaften Brett an zu nullen, wobei die Überprüfung von Brett eins aus erfolgt.
Wird ein für die Mannschaft nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler eingesetzt, so wird der Mannschaftskampf mit 0:8 (0:6)(0:4) gewertet.
3.1.2.6 Kontrolle
Der zuständige Kreisspielleiter ist nicht verpflichtet, nach jeder Runde selbsttätig die Spielergebnisse auf Verstöße gegen die unter 3.1.2 genannten Punkte der Kreis-TO zu kontrollieren. Verstöße gegen 3.1.2 müssen innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreisspielleiter gemeldet werden.

Nach Ablauf dieser Frist können keine Ergebnisänderungen mehr durchgeführt werden.

 

3.1.3. Wettkampfort

Die Wettkämpfe finden am Ort des erstgenannten Vereins (Heimverein) statt. Sie beginnen am Sonntag um 09.00 h bzw. am Samstag um 14.00 h.
Sollte in den Mannschaftskämpfen der U16 mit verkürzter Bedenkzeit gespielt werden, so wird ein Mannschaftskampf mit Hin- und Rückspiel am selben Ort ausgetragen. Beide Aufstellungen werden vor Beginn des ersten Spieles abgegeben.
Der Heimverein hat an allen ungeraden Brettern Schwarz, an allen geraden Brettern Weiß.
Bei fehlerhafter Farbwahl gilt die gespielte Partie.
Außerdem ist er verantwortlich für die Bereitstellung von Spiellokal, Spiel- und Schreibmaterial.

3.1.4. Bedenkzeit

Die Bedenkzeit je Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, 30 Minuten für den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführtem Zug ab dem ersten Zug ("Fischer kurz").
Die Kreis-Jugend-Spielleitung kann für ihren Bereich abweichende Bedenkzeiten festlegen.

3.1.5. Spielverlegung

Eine Spielverlegung ist ohne Zustimmung des zuständigen Spielleiters nicht möglich. Eine Spielverlegung auf einen späteren Zeitpunkt ist nur bei unverschuldeten Vorfällen möglich. Die Spiele sind möglichst vor dem nächsten, zwingend jedoch vor dem letzten Spieltag der jeweiligen Klasse nachzuholen.

3.1.6. Nichtantreten

Wird ein Spiel wegen Nichtantretens kampflos als verloren gewertet, so sind Strafgebühren nach der Gebührenordnung an die Kreiskasse zu entrichten.
Das Nichtantreten einer Mannschaft am letzten Spieltag der Saison wird mit einer einer besonderen Strafgebühr nach der Gebührenordnung geahndet.
Zieht ein Verein eine Mannschaft nach der Mannschaftsmeldung oder während der Saison zurück, so sind ebenfalls Strafgebühren lt. der Gebührenordnung an die Kreiskasse zu entrichten.
Die kampflose Aufgabe muss dem Spielleiter und dem Gegner mitgeteilt werden. Erfolgt die Absage weniger als 18 Stunden vor dem festgesetzten Beginn, oder erscheint eine Mannschaft ohne Entschuldigung nicht, so ist eine erhöhte Strafgebühr nach der Gebührenordnung zu entrichten.

3.1.7. Ergebnismeldung

Der Heimverein hat das Ergebnis des Wettkampfes mit allen Einzelergebnissen bis spätestens drei Stunden nach dem Wettkampf über die vom Spielleiter zu bestimmende Eingabemöglichkeit zu melden.
Bei technischen Problemen ist das Ergebnis per E-Mail an den zuständigen Spielleiter zu senden. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, so kann der zuständige Spielleiter eine Strafe verhängen, deren Höhe in der Gebührenordnung festgelegt ist.

Die Originalspielberichtskarten sind bis zum Ende der Saison aufzubewahren. Auf Anforderung sind sie innerhalb von drei Tagen an den zuständigen Spielleiter zu senden.

 

3.1.8 Auf- und Abstieg

Jeweils die erste Mannschaft einer Liga steigt auf, bei Verhinderung oder Verzicht die nächstplatzierte Mannschaft bis höchstens zum 3. Tabellenplatz. In der C- und D-Klasse steigen bei Verhinderung oder Verzicht die nächstplatzierten Mannschaften bis höchstens zum 5. Tabellenplatz auf. Zum Aufstieg berechtigt nach dieser Regelung sind nur Mannschaften, die den direkt qualifizierenden Plätzen unmittelbar nachfolgen. Verzichtet auch diese Mannschaft auf den Aufstieg, so wird der Abstieg entsprechend geregelt. Hat eine Liga nur eine untergeordnete Liga, so steigen aus der untergeordneten Liga die beiden Erstplatzierten auf.

In der Kreisliga sind spielberechtigt:

  1. Die Mannschaften, die in der vorangegangenen Saison Platz 2 bis 8 belegten.
  2. Die dem Kreis Ingolstadt-Freising angehörenden Absteiger aus der Bezirksliga Oberbayern.
  3. Die A-Klassen-Meister, sofern nur eine A-Klasse besteht, die zwei Erstplazierten. Kann oder will die aufstiegsberechtigte Mannschaft - bzw. bei einer A-Klasse eine der beiden aufstiegsberechtigten Mannschaften - nicht aufsteigen, steigt die nächstplatzierte Mannschaft auf; kann oder will auch diese nicht aufsteigen, steigen entsprechend weniger ab. Analog hierzu regeln sich auch die Abstiege in die A-, B-, C- und D-Klasse.
  4. Wird durch die Bestimmungen a) bis c) die Zahl zehn überschritten so erhöht sich die Zahl der teilnehmenden Mannschaften für diese Saison.
  5. Wird durch die Bestimmungen a) bis c) die Zahl 10 nicht erreicht, so verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.
    Analog hierzu regeln sich auch die Abstiege in die A-und B-Klasse
    Hat eine zum Aufstieg berechtigte Mannschaft kampflos oder durch Nullung Mannschaftspunkte erhalten, so ist ein Entscheidungsspiel mit der nächstplazierten Mannschaft auszutragen, wenn
    • mit dieser Mannschaft Punktgleichheit bei den Mannschaftspunkten herrscht und
    • der Brettpunktvorsprung nicht mehr als 3.5 Punkte (Achtermannschaften), 2,5 Punkte (Sechsermannschaften) bzw. 1.5 Punkte (Vierermannschaften) beträgt.
      Beim Abstieg gilt diese Regelung entsprechend für die vor dem bzw. den Absteigern plazierten Mannschaften.
      Entsprechend modifiziert gilt diese Regelung auch für Mannschaften mit mehreren kampflos gewonnenen Mannschaftskämpfen. In Ausnahmefällen entscheidet der Spielleiter.

        f.  Zieht sich eine Mannschaft freiwillig aus einer Liga bzw. Klasse zurück,
        so wird sie automatisch auf den letzten Tabellenplatz in dieser Liga bzw. Klasse
        gesetzt und gilt als erster Absteiger. Die Zahl der übrigen Absteiger vermindert sich entsprechend.

3.1.9. DWZ-Auswertung

Nach Turnierende erfolgt eine DWZ-Auswertung.

3.2. Kreis-Mannschafts-Meisterschaft

3.2.1. Klasseneinteilung

Die Kreis-Mannschafts-Meisterschaft wird in folgenden Klassen ausgetragen: Kreisliga, A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse und D-Klasse. In Ligen mit 2 Mannschaften eines Vereins, sollen diese spätestens in der 2. Runde gegeneinander spielen.

3.2.2. Klassenstärke

Die Kreisliga besteht aus mindestens 10 Mannschaften. Für die anderen Klassen wird eine Klassenstärke von zehn Mannschaften angestrebt. Falls dies nicht möglich ist, soll die Klasseneinteilung allen Mannschaften eine ähnliche Zahl von Spielterminen ermöglichen wie in einer Liga mit zehn Mannschaften.

3.2.3. Mannschaftsstärke

Eine Mannschaft besteht aus acht (Kreisliga, A-Klasse, B-Klasse), sechs (C-Klasse) bzw. vier (D-Klasse) Spielern.

Falls in einer Saison aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl keine C-Klasse zustande kommt, können in der B-Klasse neben 8er-Mannschaften auch 6er-Mannschaften gemeldet werden. Diese 6er­Mannschaften werden in den Spielplänen und im Ligamanager mit dem Zusatz „6er“ geführt.

Für Wettkämpfe, an welchen eine oder zwei 6er-Mannschaften beteiligt sind, gilt:

- Der Wettkampf wird an nur sechs Brettern ausgetragen.

 

- Die Bretter 7 und 8 werden ohne Nennung von Spielern als Remis gewertet. (Anmerkung: Der Mannschaftskampf beginnt also mit 1-1)

3.2.4. Spieltag

Der Spieltag für die Kreis-Mannschafts-Meisterschaft ist der Sonntag.

3.3. Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U20- und U16-Jugend

3.3.1. Klasseneinteilung und -stärke

Die Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U20-Jugend wird in der U20-Jugend-Kreisliga ausgetragen. Die Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der U16-Jugend wird in der U16-Jugend-Kreisliga ausgetragen. Die Ligen sollen jeweils acht bis zehn Mannschaften umfassen. Bei Bedarf können untergeordnete Klassen eingerichtet werden. Sollte es mehrere untergeordnete Ligen zur U16-Jugend-Kreisliga geben, so kann in der untersten Liga von der Jugendspielleitung eine Altersbeschränkung eingeführt werden.

3.3.2. Mannschaftsstärke

Eine Mannschaft in der U20- oder U16-Jugend-Kreisliga besteht aus vier Spielern.

3.3.3. Spieltag

Der Spieltag für die U20- und U16-Jugend-Kreisliga ist der Samstag.

3.3.4. Sonderregelung für Spieler der Altersgruppe U8

Spieler, die in der Altersklasse U8 spielberechtigt sind, können auf Antrag bei der Jugendspielleitung von der Mitschreibepflicht befreit werden. Die Mannschaftsführer bzw. Mannschaftsbetreuer haben dann Sorge zu tragen, dass die Partie aufgezeichnet wird.

3.4. Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der Senioren.

3.4.1. Klasseneinteilung und -stärke

Die Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der Senioren wird mindestens in einer Liga ausgetragen. Die Liga darf max. acht Mannschaften umfassen. Bei Bedarf kann eine zweite gleichberech-tigte Liga eingerichtet werden. In Ligen mit 2 Mannschaften eines Vereins sollen diese, spätestens in der 2. Runde, gegeneinander spielen.

3.4.2. Mannschaftsstärke

Eine Mannschaft in der Kreis-Mannschafts-Meisterschaft der Senioren besteht aus vier Spielern.

3.4.3. Spieltag

Der Spieltag für die Senioren ist der Samstag.

3.4.4 Spielberechtigung

Spielberechtigt sind Männer, die am 01. Januar des Spieljahres das 55. Lebensjahr und Frauen, die am 01. Januar des Spieljahres das 50. Lebensjahr erreicht haben.

3.4.5 Qualifikation

Die Qualifikationsregel wird zu Beginn der Saison durch den Spielleiter bekannt gegeben.

4. Kreis-Pokal-Meisterschaften

4.1. Allgemeines

4.1.1. Paarungen

Die Paarungen jeder Runde werden jeweils ausgelost. Dabei sind Paarungen zwischen Mannschaften des gleichen Vereins in der ersten Runde zu vermeiden. Für die erste Runde wird das Teilnehmerfeld mit Freilosen auf die nächsthöhere Zweierpotenz aufgefüllt.

4.1.2. Bedenkzeit

Die Bedenkzeit je Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, 30 Minuten für den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführtem Zug ab dem ersten Zug ("Fischer kurz").

4.1.3. Pokal

Die Gewinner des Pokalwettbewerbes erhalten jeweils einen Pokal.

4.2. Kreis-Pokal-Einzel-Meisterschaft

4.2.1. Modus

Das Turnier wird im KO-System ausgetragen. Endet ein Spiel unentschieden, so sind unmittelbar im Anschluss zwei Blitzpartien (Bedenkzeit 5 Minuten) zu spielen. Besteht auch danach Gleichstand, so wird der Blitzwettkampf bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. Vor der ersten Blitzpartie wird die Farbverteilung neu ausgelost und wechselt in den folgenden Blitzpartien.

4.2.2. Spielort

Die ersten beiden Runden werden zentral an einem Austragungsort durchgeführt. Bei allen weiteren Begegnungen hat jeweils der Spieler mit den schwarzen Steinen Heimrecht.

4.2.3. DWZ-Auswertung

Nach Turnierende erfolgt eine DWZ-Auswertung.

4.3. Kreis-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft

4.3.1. Teilnehmer, Mannschaftsstärke

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Kreises. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und einer unbegrenzten Zahl von Ersatzspielern. Spieler und Ersatzspieler müssen fest einer Mannschaft zugeordnet werden. Die Meldung hat vor Turnierbeginn an den zuständigen Spielleiter zu erfolgen: Nachmeldungen sind nicht möglich.

4.3.2. Modus

Das Turnier wird im KO-System ausgetragen.
Der Heimverein hat an den Brettern eins und vier Schwarz, an den Brettern zwei und drei Weiß. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet der Sieg am vordersten Brett. Sollten alle Partien Remis ausgegangen sein, folgen 5-Mintuen Blitzpartien (vier gegen vier) mit gleicher Aufstellung, Farbverteilung und Wertung wie vor. Steht auch dann kein Sieger fest, blitzt je ein Spieler bis zum Sieg. Die Farbe wird dabei beim ersten Spiel ausgelost und in den folgenden Partien jeweils gewechselt.

4.3.3. Wettkampfort

Die Wettkämpfe finden am Ort des erstgenannten Vereins (Heimverein) statt. Sie beginnen am
Samstag um 14.00 h.
Der Heimverein ist verantwortlich für die Bereitstellung von Spiellokal, Spiel- und Schreibmaterial.

 

4.3.4. Sonstiges

Die obigen Punkte regeln die Besonderheiten der Kreis-Pokal-Mannschafts-Meisterschaft. Ansonsten gelten die Regelungen von 3. Kreis-Mannschaftsmeisterschaften.

5. Kreis-Schnellschach-Meisterschaften

5.1. Allgemeines

5.1.1. Bedenkzeit

Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 30 Minuten für die gesamte Partie.

5.1.2. Maximale Rundenzahl, Veranstaltungsdauer

Es werden höchstens 7 Runden gespielt. Das Turnier erstreckt sich über nur einen Tag.

5.2. Kreis-Schnellschach-Einzel-Meisterschaften

5.2.1. Startgeld

Das Startgeld ist in der Gebührenordnung festgelegt.

5.2.2. Ausrichtung als offenes Turnier

Die Kreis-Schnellschach-Einzel-Meisterschaft kann auch als Open ausgetragen werden. Für das Endergebnis der Kreis-Schnellschach-Einzel-Meisterschaft wird nur die Reihenfolge der Platzierungen der aktiv im Schachkreis Ingolstadt/Freising gemeldeten Spieler gewertet. Sämtliche Bestimmungen richten sich nach den Bestimmungen der Open-Ausschreibung.

6. Kreis-Blitz-Meisterschaften

6.1. Maximale Rundenzahl, Veranstaltungsdauer

Es werden höchstens 30 Runden gespielt. Das Turnier erstreckt sich über nur einen Tag.

6.2. Kreis-Blitz-Einzel-Meisterschaften

6.2.1. Startgeld

Das Startgeld ist in der Gebührenordnung festgelegt.

6.3. Kreis-Blitz-Mannschafts-Meisterschaft

6.3.1. Teilnehmer, Mannschaftsstärke

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Kreises. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und einer unbegrenzten Zahl von Ersatzspielern. Spieler und Ersatzspieler müssen fest einer Mannschaft zugeordnet werden. Die Meldung hat vor Turnierbeginn an den zuständigen Spielleiter zu erfolgen. Nachmeldungen sind nicht möglich. Die Spieler haben in der gemeldeten Reihenfolge zu spielen.

6.3.2. Farbverteilung

Der erstgenannte Verein hat an allen ungeraden Brettern Schwarz, an allen geraden Brettern Weiß.

6.3.3. Startgeld

Das Startgeld ist in der Gebührenordnung festgelegt.

 

Stand: 16.05.2019