Ehrenordnung

Der Schachkreis Ingolstadt-Freising verleiht für besondere Verdienste um den Schachkreis

1. eine Ehrennadel in Silber
2. eine Ehrennadel in Gold
3. eine Kreisehrenmitgliedschaft
4. den Titel Kreisehrenvorsitzende
           mit entsprechende Urkunde

Die zu ehrenden Personen, und welche Nadel diese erhalten, werden von der Kreisvorstandschaft festgelegt.

Zu 1 und 2:
Die Kreisvorstandschaft ist aufgefordert, sehr strenge Kriterien anzuwenden. Hierbei zählen ausschließlich die Verdienste um den Schachkreis, sei es durch z.B.:

  1. die Übernahme –über einen längeren Zeitraum- einer Funktion in der Kreisvorstandschaft
  2. die Vertretung des Kreises auf übergeordneten Ebenen
  3. die mehrmalige Ausrichtung von Kreisturnieren
  4. die mehrmalige Ausrichtung von überregionalen Turnieren
  5. Siege bei überregionalen Meisterschaften (nicht Turniersiege)
  6. die Verleihung von Titeln wie GM, IM oder FM
  7. aussenstehende Personen, die sich um den Kreis in besonderer Weise verdient gemacht haben (Übernahme von Schirmherrschaften /Sponsoring /ausserordentliche Unterstützung des Kreises, bzw. dessen Vereine u.s.w.)

Zu 3:

Die zu ehrenden Personen können nur von der Kreisversammlung auf Antrag ernannt werden. Hierbei zählen ausschließlich die Verdienste um den Schachkreis. Kreisehrenmitglieder werden für ihren jeweiligen Verein von der Kreisumlage befreit. Sie erhalten zu jeder Kreisversammlung eine Einladung und sämtliche Unterlagen, und haben Stimmrecht wie ein Vereinsvertreter.

Auf keinen Fall kann die Vorstandschaft Ehrungen, lediglich wegen einer mehrjährigen Vereinsmitgliedschaft (dies ist Angelegenheit der Vereine), aussprechen.

Die Ehrungen werden bei der Kreisversammlung vorgenommen. In Ausnahmefällen innerhalb des Vereines, bzw. an einem anderen Ort, sofern ein würdiger Rahmen vorhanden ist (Jubiläum, Weihnachtsfeier, Empfang, etc.).

Die Tagesordnung zur Kreisversammlung wird um den TO-Punkt Ehrungen erweitert.

Die Vereine sind aufgefordert, Vorschläge mit Begründung für zu ehrende Personen zu unterbreiten.

Der Kreis-Schriftführer soll eine Liste mit Namen, Vereinszugehörigkeit, Ort, Verleihungsdatum und Art der Ehrung fortschreiben, so daß eine Ehrenliste des Kreises entsteht.

Zu 4:

Die zu ehrende Person kann nur von der Kreisversammlung mit 2/3 Mehrheit ernannt werden. Voraussetzung ist, dass die zu ehrende Person über mehrere Wahlperioden hinweg den Kreis als Vorsitzender leitete.

Der Kreisehrenvorsitzende hat Vorschlags- und Stimmrecht in den Kreisvorstandssitzungen wie jedes andere Kreisvorstandsmitglied auch. Ihm werden jeweils die vorher zu verteilenden Unterlagen zugestellt.

5. Ehrennadel an Vorstandsmitglieder können nur auf Beschluss der Kreisversammlung bei einfacher Mehrheit verliehen werden.

6. Allen geehrten Personen, egal welche Ehrung sie erhalten, wird eine entsprechende Urkunde ausgehändigt.

Beschlossen durch die Kreisversammlung

Am 17.05.2014

Stand 04.06.2016