Finanzordnung

  1. Die Finanzordnung (FO) regelt die Kassen- und Vermögensverwaltung des Kreises. Sie wird vom Kassier nach den folgenden Grundsätzen vorgenommen.
  2. Der Kassier erstellt für die Kreisversammlung einen Haushaltsplan, der in dieser vorzulegen ist. Die Kreisversammlung beschließt den Haushaltsplan und ermächtigt damit die Vorstandsmitglieder über die angesetzten Mittel zweckentsprechend zu verfügen.
  3. Alle Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen. Die Belege sind vom Empfänger für die Richtigkeit zu unterschreiben und vom Kassier sachlich zu prüfen. Die Auszahlungen haben unverzüglich zu erfolgen.
  4. Alle, die Vorstandschaft, der Kassier, die Vereine und Einzelspieler sind verpflichtet, die benötigten Mittel zweckentsprechend und sparsam anzufordern, zu gewähren bzw. auszugeben.
  5. Die Vorstandschaft kann ohne Zustimmung der Kreisversammlung Ausgaben bis zur Höhe von 500 Euro in unvorhersehbaren Fällen tätigen. Der Vorsitzende alleine bis zu 300 Euro.
  6. Den Vorstandsmitgliedern sind alle, durch ihre Arbeit entstehenden Kosten (wie z.B. Büromaterial und Telefonkosten) gegen Beleg zu erstatten.
    Für Reisekosten gelten die Sätze des Bayerischen Schachbundes.
  7. Zur Deckung der von der Kreisversammlung beschlossenen Rechtsgeschäfte erhebt der Kreis eine Kreisumlage.
    Derjenige Verein, der bis zu Beginn einer Saison entweder seine Kreisumlage oder eine von der Kreisvorstandschaft verhängte Strafe trotz Mahnung nicht beglichen hat, wird bis zur vollständigen Bezahlung von allen Kreiswettbewerben ausgeschlossen.
  8. Über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet der Kassier der Kreisversammlung. Er stellt dabei das IST dem SOLL gegenüber. Auch dieser Bericht ist der Kreisversammlung vorzulegen.
  9. Die Prüfung der Kassen- und Buchführung des Kassiers erfolgt durch zwei zu bestimmende Kassenprüfer. Diese haben zum Zwecke der Entlastung, der Kreisversammlung über das Prüfergebnis zu berichten.

Beschlossen durch die Kreisversammlung am 11.06.2005

Geändert von der Kreisversammlung am 23.05.2015

Fahrkostenabrechnung

Für die Fahrtkostenabrechnung steht eine Vorlage zur Verfügung.