Gebührenordnung

Die Erfassung der Gebühren ergibt sich aus der Finanzordnung und der Turnierordnung.

Bei allen Gebühren, auch der einzelnen Spieler, wird der betreffende Verein belastet.

Der Eingang der Gebühren, außer Startgelder, wird nach Mitteilung an den Kassier von diesem überwacht.

Bei Nichtzahlung ist der Spieler bzw. Verein von den Kreiswettbewerben ausgeschlossen.

Startgelder

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstbeträge.

Kreiseinzelmeisterschaft (KEM)
Meisterklasse 25,00 € (12,50 €1)
Jugendklassen 10,00 € (5,00 €1)
Schnellschach-Einzel-, Blitz-Einzel-Meisterschaft 5,00 €
Blitz-Mannschaftsmeisterschaft 10,00 €

1 Bei Voranmeldung. Die Voranmeldung ist mindestens bis 1 Woche vor Beginn der KEM möglich.

Gebühren

Kreisumlage
Für das Haushaltsjahr 2008/2009 reduziert sich die Kreisumlage um 50 %.
Erwachsene 2,50 €
Jugendliche 1,00 €
Verleih pro Spielsatz und Tag 1,50 €
Protestgebühr (bei erfolgreichem Protest, auch auf höherer Ebene, wird die bezahlte Gebühr zurückerstattet) 25,00 €
Postversand pro Rundschreiben 5,00 €

 

Strafen

Nichtantritt oder Rückzug nach Mannschaftsmeldung oder während einer Saison, einer
8-er-Mannschaft 40,00 €
6-er-Mannschaft 30,00 €
4-er-Mannschaft 20,00 €
pro nicht besetztes Brett 1 bis 4 bei einer 8-er-Mannschaft 15,00 €
Bei nicht rechtzeitiger Absage (weniger als 18 Stunden vor Beginn der Partien) oder Nichterscheinen ohne Entschuldigung ist das doppelte Strafgeld zu entrichten.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft am letzten Spieltag ist das doppelte Strafgeld zu entrichten.  
Nicht namentlich benanntes Brett: 20,00 €  
Meldeversäumnis von Ergebnissen 10,00 €
Mahngebühren mit zweiter Aufforderung 5,00 €
Nichterscheinen eines Vereinsvertreters zur Kreisversammlung 30,00 €

 Stand: 13.07.2024